3. Kirchensteuer soll durch eine Sozialsteuer ersetzt werden, (Trennung von Staat und Kirche)

3. Kirchensteuer soll durch eine Sozialsteuer ersetzt werden,
(Trennung von Staat und Kirche)
Steuerpflichtige entscheiden über begünstigte Institutionen (max. 2).
In der katholischen Kirche wird in einem demokratischen Prozess ein Schlüssel erarbeitet und von allen, die es betrifft verabschiedet:
- Welche Ebene (Gemeinde, Bistum…) wieviel % der Gelder erhält,
- Ebenfalls überregional müssen Kriterien für Personal und entsprechende arbeitsrechtliche Bestimmungen erarbeitet werden;
- Und ebenso Kriterien für die Errichtung/Unterhalt von kirchlichen Einrichtungen, Gemeinden, Bistümern; ggf. über Gemeindegrenzen hinweg (z.B. Schulen, ökumen. Kindergärten).

Alle Beschlüsse sollen mit einer 2/3 – Mehrheit veränderbar sein.