Was braucht es?

Eine Aufklärung des Missbrauchs ist erforderlich.
Eine Bestrafung der Täter.
Auch bei verstorbenen Tätern eine Aufklärung versuchen und dann auch eine Korrektur der Erinnerungskultur.
Opfern mehr Raum geben als Tätern.
Opfern zuhören, Opfer ernst nehmen.
Machtstrukturen verändern.
Finanzielle Entschädigungen für die Opfer.
Ehren- und Hauptämter zeitlich begrenzen im PGR, wie im KV, als auch im Bischofsamt.
annonyme und neutrale Beschwerdestellen einrichten
Aufsichtsgremien mit begrenzten Laufzeiten einführen
Die Berufungen von Frauen ernstnehmen.