Zölibat menschlicher - GCL Köln

Die Zölibatsverpflichtung sollte erst nach einem gründlichen Unterscheidungsprozess vom Priesterkandidaten freiwillig eingegangen werden und sie sollte aufgehoben werden können, wenn die Person in einem Entscheidungsprozess zur klaren Erkenntnis kommt, zu einem Ehe- und Familienleben oder einer anderen Lebensform berufen zu sein. In der Vergangenheit suspendierte Priester, die wegen Aufgabe des Zölibats aus dem Dienst entlassen wurden und sich dann aber in ihrer neuen Lebensform bewährt haben, sollten den priesterlichen Dienst in der Seelsorge wieder wahrnehmen dürfen.

Personen, die sich in Ehe, Familie und Beruf bewährt haben, die - nach reflektierter und gereifter Erkenntnis, ihre Berufung und Befähigung erkannt haben, sollten nach gründlicher theologischer Aus- und Weiterbildung zur Priesterweihe zugelassen werden.