Unterlassene Hilfeleistung in ungezählten Fällen

Unterlassene Hilfeleistung nach § 323c StGB
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Die katholische Kirche sollte sich für das Thema der eigenen unterlassenen Hilfeleistung in ungezählten Fällen stark machen und dieses Thema voller Reue in die Gesellschaft tragen, sofort Maßnahmen zur Änderung einleiten und außerdem sollte die katholische Kirche dem lieben Gott Besserung geloben und sich in Grund und Boden schämen. Und dann, wenn all das glaubwürdig und aus tiefem und aufrichtigem Herzen erfolgt ist: Schwamm drüber und wir alle fangen gemeinsam neu an mit Gott. Ohne Macht und Pöstchen und ohne Billionen von Euros, aber mit brennenden Herzen und ganz viel Liebe zu Gott und den Menschen.

Sofort muss das Vermögen der katholischen Kirche (Billionen von Euro) den Armen zu Gute kommen, denn ihnen gehört es, wie Papst Franziskus treffend gesagt hat (und NEIN, ich war bisher noch nie ein Fan von irgendeinem Papst, aber Franziskus ist schon beeindruckend).