Demokratische Verfassung der Kirche?

Demokratie basiert auf dem Prinzip der Volkssouveränität: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" (Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz). Dieses im Bereich des Staates richtige Prinzip gilt im Bereich der Kirche so nicht. "Die Konsultation des Gottesvolkes bringt keineswegs die Übernahme der Prinzipien der Demokratie, die auf dem Mehrheitsprinzip beruhen, im Innern der Kirche mit sich" (Vorbereitungsdokument der Weltsynode, Nr. 14).

Jesus Christus ist das Haupt der Kirche. Daher geht Vollmacht in der Kirche von Jesus Christus aus, beginnend mit der Berufung der Apostel. Nach der Apostelgeschichte sagt Paulus zu den Vorstehern der Gemeinde von Ephesus: "Gebt acht auf euch und auf die ganze Herde, in der euch der Heilige Geist zu Bischöfen bestellt hat, damit ihr als Hirten für die Kirche Gottes sorgt ..." (Apg 20,28).
Das Amt in der Kirche beruht daher auf göttlicher Einsetzung, nicht auf einer Machtübertragung durch das Kirchenvolk.
Man kann Vertreter des Kirchenvolkes an der Auswahl der Bischöfe beteiligen. (Hier ist v. a. die Frage, wie eine Vertretung zustandekommt, die wirklich das Kirchenvolk repräsentiert.)
Andererseits ist die Idee abzulehnen, dass Bischöfe nach sechs oder sieben Jahren neu gewählt werden sollen, was ja auch nicht der kirchlichen Tradition entspricht.
Die Bischofsweihe überträgt die Ämter der Heiligung, der Lehre und der Leitung (II. Vatikanisches Konzil, Lumen Gentium, 21). Man kann die mit der Weihe verbundene Gnadengabe nicht nachträglich dem Ergebnis einer Mehrheitsabstimmung unterwerfen.
"Wenn solche Männer (Bischöfe und Diakone) der Herde Christi untadelig gedient haben ..., dann ist es meiner Meinung nach unrecht, sie abzusetzen", heißt es im ersten Klemensbrief (Kapitel 44) schon um 100 nach Christus.

Vor diesem Hintergrund erscheint mir seltsam, wenn in Wortmeldungen aus unserem Bistum einerseits das Rücktrittsangebot von Kardinal Woelki begrüßt und andererseits gefordert wird, er solle sich hinter den Synodalen Weg oder bestimmte Veränderungen in der Kirche stellen. Hängt das eine mit dem anderen zusammen, à la "wir akzeptieren dich dann, aber nur dann, wenn du mit dem Synodalen Weg gehst"?
Wenn ein Bischof Überzeugungen vertritt, die einem nicht gefallen, kann man ihn deswegen nicht einfach aus dem Amt drängen.

Dass ein Bischof bei schweren persönlichen Verfehlungen abgesetzt werden kann oder dass man vielleicht eine frühere Altersgrenze für Bischöfe einführen könnte, steht auf einem anderen Blatt.