Kirchenrecht kontra weltliches Recht

Es kann und darf nicht sein, dass wir in einer Parallelgesellschaft leben.
Insbesodere kann nicht das Kirchenrecht neben oder über dem Recht im juristischen Sinne stehen.
Kirche darf nicht rechtsprechen - Wer von euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein.
Es ist eine Anmaßung und Überheblichkeit, dass Kirchenrecht über Staatsrecht bzw. zivile Rechtsprechung gestellt wird.