Veränderungen im Kirchenrecht

Es sollte für die deutschen Bistümer ein Berufungsgericht eingerichtet werden, vor dem gegebenenfalls bei Verstößen gegen das Kirchenrecht-auch ein Bischof sich verantworten muss.
Mitglieder die Zusammenverwaltungsrates bzw. ein Verwaltungschef sollte die Möglichkeit haben-bei gravierenden Meinungsverschiedenheiten den Vorgang zur Klärung vor das Bistums übergreifende Verwaltungsgericht zu bringen.auch bei gravierenden Meinungsverschiedenheiten sollte eine Klage zur Klärungmöglich sein.