Kirchenbann von wiederverheirateten Geschiedenen nehmen

Der Ausschluss wiederverheirateter Geschiedener von den Sakramenten ist ein großes Unrecht, das gegen die Menschenwürde verstößt, Kinder aus solchen Ehen in Existenzkrisen führen kann und junge Leute vom Empfang des Ehesakraments abhält.
Irren ist menschlich und wenn sich ein Eheversprechen trotz gutem Willen aller Beteiligten als Irrtum herausstellt, ist es unmenschlich und nicht im Sinne Jesu, wenn ihnen verwehrt wird eine neue Liebe unter den Segen Jesu zu stellen.
Ein Ehesakrament erst dann erneut empfangen zu dürfen, wenn der erste angetraute Ehegatte verstorben ist, ist das Verlangen eines Gottesurteils und solches Verlangen ist auch in der Kirche seit dem Mittelalter verboten. Wir glauben an Jesus als den Herrn über Leben und Tod und deshalb ist die Voraussetzung, ein Ehesakrament erst nach dem Tod des ersten Ehegatten zuzulassen, das Verlangen eines Gottesurteils.
Viele leiden ein Leben lang unter dem Ausschluss von den Sakramenten. Das ist unmenschlich.
Was geht in den Kindern vor, wenn Sie erfahren, dass es sie, wenn es nach unserer Katholischen Kirche gehen würde, gar nicht geben dürfte?
Vor diesem Hintergrund stellen nach meinen Beobachtungen immer mehr den Empfang des Ehesakraments nach der staatlichen Eheschließung zurück und schieben die kirchliche Trauung immer wieder hinaus. Im Gegensatz zu denjenigen, die sich getraut haben und später auseinander gehen müssen, dürfen diese den Segen der Kirche für eine neue Liebe empfangen.
Als betroffener Vater und Großvater bitte ich um eine Überprüfung der kirchlichen Praxis, die viel Leid und Entfernung vom Glauben mit sich bringt.