Verfolgung von Straftaten erfolgt durch die staatliche Justiz
Die Kirche steht nicht über dem Rechtsstaat.
In der Vergangenheit hatte man aber aufgrund einer von der Kirche selbst initiierten und intern ablaufenden Aufarbeitung der Missbrauchsfälle oft das Gefühl, dass die Kirche sich der strafrechtlichen Verfolgung durch die staatliche Justiz aktiv entzieht.
Für mich ist die logische Konsequenz aus der Straftat: Missbrauch von Minderjährigen, dass sich der Täter, egal ob er ein Mitglied der Kirche ist oder nicht und egal welchen Rang er in der Kirche inne hat, vor einem staatlichen Gericht verantworten muss und nach den Maßstäben der Strafprozessordnung und des Strafgesetzbuches verurteilt wird.
In den letzten Jahren hat sich die Kirche im Kontext der Missbrauchsfälle besonders durch Intransparenz, aktive Verschleierung und Problemverschiebung ausgezeichnet.