Geistlich entscheiden?
Entscheidungsprozesse in der Kirche sind nicht auf der lokalen Ebene angesiedelt, sondern sie werden zentral in Rom verfasst. Man kann sicher sagen, dass diese oft intransparent sind und sich nicht unbedingt auf der Basis des besseren Argumentes beruhen. Ob es nun die Segnung der homosexuellen Verbindung ist, oder ob es die Frage nach dem Weiheamt der Frau ist, all diese Fragen werden autoritativ entschieden. Als solche sind sie aber nicht mehr vermittelbar, sondern sie erzeugen Unverständnis und Frustration. Die Frage, ob sich solche Entscheidungsprozesse verbessern lassen, ist eine sinnlose Frage, denn sie verkennt, dass es gar keine Möglichkeit gibt, solche Fragen im Konsens zu lösen. Man kann solche Entscheidungen nur unwillig akzeptieren, denn ihre argumentative Struktur muss man kritisieren.
Die Offenheit für den Heiligen Geist in diesen Entscheidungsprozessen mag man fordern, aber unklar bleibt, nach welchen Kriterien sie sich bestimmen lässt. Sie gleicht einem Postiulat, das aber verkennt, das jede Entscheidung in Rom bereits als vom Heiligen Geist bewirkt verstanden wird. So kann man davon ausgehen, dass die Offenheit für den Heiligen Geist als eine Forderung ean der Anderen, der anderer Meinung ist, als ein Argument gegen diesen eingebracht wird.
Kriterien für eine geistliche Entscheidung sind immer prekär. Denn jede Entscheidung für eine Sache beruht auf ihrer argumentativen Dimension und Struktur. Hiermit unterscheidet sie sich nicht von einer weltlichen Entscheidung. Dieses gilt insbesondere für eine gemeinschaftliche Entscheidung, denn auch sie kann nur durch Sachargumente erreicht werden.