Einheit im Glauben, Freiheit in der Kirchenstruktur
Die Kirche ist in vielen maßgeblichen Bereichen zentralistisch aufgestellt. Dadurch ist es ihr gelungen, sich ein geschlossenes Erscheinungsbild zu geben. Hinter dieser Fassade fühlen sich viele Christenmenschen jedoch "von Rom" gegängelt und in ihrer "Freiheit in Christo" eingeschränkt. Auch treten gravierende Unterschiede zwischen den unterschiedlichen Teilkirchen auf nationaler Ebene deutlich hervor (siehe "Brandbrief" des polnischen Episkopats zum Synodalen Weg).
Vorschlag: Die Struktur der Gesamtkirche wird im Sinne einer "Föderalisierung" weiterentwickelt. Die Einheit im Glauben bleibt gewahrt. Die Leitungs- und Entscheidungsstrukturen werden auf nationaler Ebene in die Verantwortung der jeweiligen Teilkirchen übergeben. Alle diesbezüglichen Fragen (z.B. Kirchenverfassung, Bischofswahl, Teilkirchen-Recht, kirchliches Arbeitsrecht usw.) werden von den Teilkirchen in Eigenverantwortung geregelt. Die institutionelle Einheit mit dem Papst, d.h. der Gesamtkirche, wird dadurch gewahrt, dass er helfend (subsidiär) tätig wird, wenn eine Angelegenheit auf nationaler Ebene nicht entschieden werden kann, und nur dann.