Öffnung für Geschiedene und wieder Verheiratete
Für Geschiedene und Wiederverheiratete in kirchlichen Ämtern oder kirchennahen Ämtern darf es keinen Ausschluss aus dem Amt geben.
Für Geschiedene und Wiederverheiratete in kirchlichen Ämtern oder kirchennahen Ämtern darf es keinen Ausschluss aus dem Amt geben.