Entschädigung der Missbrauchsopfer
Die Entschädigung der Missbrauchsopfer sollte nicht zu Lasten anderer fallen (nicht von Steuergeldern). Veränderung des Rechtssystems: kein eigenes Rechtssystem, sondern Verurteilung nach dem Rechtssystem des jeweiligen Landes. "Kündigung" der Täter, nicht Versetzung.