Aufarbeitung
Straftaten an Kindern, Abhängigen oder jedweder Anderer dürfen von Niemandem , auch nicht der Kirche, als „Kavaliersdelikt“ behandelt werden. Keine Sonderurteile durch Kirchenrecht! Wegschauen ist Mittäterschaft! Es darf nicht nur um Entschädigung gehen. Die Einsicht darüber, dass Gewalt- Straftaten begangen wurden fehlt komplett bei der Verarbeitung durch das Kirchensystem.
Kommentare
am 18. Mär. 2022
um 14:18 Uhr
Ja, es so schlimm, dass diese
Ja, es so schlimm, dass diese Dinge passieren. Nicht nur in der Kirche; Überall. Ich frage mich, was diese Menschen dazu bringt, dass sie dies tun. Wo haben wir versagt die Wunden derer zu heilen, dass sie so etwas tun. Es ist wie ein Teufelskreislauf, den wir nicht unterbrochen haben. Wenn 70-80% der Täter selbst Misshandelte sind, frage ich mich auch wo wir versagt haben. Wenn Kinder, die Zuhause keine Aufmerksamkeit bekommen, solche Dinge über sich ergehen lassen um Aufmerksamkeit und Trost zu bekommen.
Es sind so viele Ursachen, die ich nicht beschönigen möchte, sondern selbst verurteile. Aber ich kenne auch Menschen, die gewisse Neigungen hatten, sie aber nicht ausgelebt, die um Gebet geben haben. Wir müssen diese Menschen auch stärken, damit sie geheilt werden. Wir dürfen nicht nur verurteilen sondern auch helfen, damit so etwas nicht mehr passiert. Egal wo, ob in der Kirche, in der Familie, egal wo.
Wenn man bedenkt, dass jeder 3 Misshandelt wurde kann man sich kaum das Leid vorstellen, dass so viele mit sich herumtragen.
Trotzdem müssen wir vergeben können und für sie beten.