kein Kavaliersdelikt
Wie kann man von "großzügigen" Entschädigungen sprechen, wo Leid nicht wieder gut gemacht werden kann? Straftaten an Kindern, Abhängigen oder jedwerder Anderer dürfen von Niemandem, auch nicht der Kirche, als "Kavaliersdelikte" behandelt werden. KEINE Sonderurteile durch Kirchenrecht! Wegschauen ist Mittäterschaft! Es darf nicht nur um Entschädigung gehen. die Einsicht darüber, dass Gewalt-Straftaten begangne wurden, fehlt komplett bei der Verarbeitung durch das Kirchensystem.
Kommentare
am 18. Mär. 2022
um 20:43 Uhr
Jeder von uns muss sich
Jeder von uns muss sich schämen, dass so etwas passieren konnte. Wir selber haben die Fehler gemacht. Was haben wir dagegen getan?