kein Kavaliersdelikt

Wie kann man von "großzügigen" Entschädigungen sprechen, wo Leid nicht wieder gut gemacht werden kann? Straftaten an Kindern, Abhängigen oder jedwerder Anderer dürfen von Niemandem, auch nicht der Kirche, als "Kavaliersdelikte" behandelt werden. KEINE Sonderurteile durch Kirchenrecht! Wegschauen ist Mittäterschaft! Es darf nicht nur um Entschädigung gehen. die Einsicht darüber, dass Gewalt-Straftaten begangne wurden, fehlt komplett bei der Verarbeitung durch das Kirchensystem.

Kommentare

Jeder von uns muss sich schämen, dass so etwas passieren konnte. Wir selber haben die Fehler gemacht. Was haben wir dagegen getan?