Rechtsprechung in der Kirche

…im Hinblick auf die u.a. aktuellen Missbrauchsfälle in der Kirche finden wir, dass das Kirchenrecht dem zivilen und allgemein gültigen Recht untergeordnet werden müsste! Ab sofort…..

Kommentare

Sie wiederholen hier leider einen häufig zu hörenden Irrtum, nachdem die Verfolgung krimineller Taten von Klerikern nicht in den Händen der Staatsanwaltschaft liegt, sondern in den Händen der kirchlichen Institution.
Dem ist nicht so! Wenn ein Kleriker wegen krimineller Handlungen bei der Polizei angezeigt wird, wird ermittelt, Anklage erhoben und der Täter in einem weltlichen Gerichtsprozess verurteilt. Das Kirchenrecht geht darüber hinaus. Es ermöglicht Sanktionen auch in Fällen, in denen vor einem weltlichen Gericht freigesprochen wird, etwa wegen Verjährung,, Geringfügigkeit, oder weil es keine Zeugenaussagen gibt.