Strafbarkeit von sexuellen oder anderen strafbaren Handlungen
Alle Straftaten müssen unmittelbar der Staatsanwaltschaft zur weiteren Bearbeitung übergeben werden. Eine kircheninterne Aufarbeitung ist zukünftig ausgeschlossen.
Alle Straftaten müssen unmittelbar der Staatsanwaltschaft zur weiteren Bearbeitung übergeben werden. Eine kircheninterne Aufarbeitung ist zukünftig ausgeschlossen.