Gleichberechtigung

Alle Getauften sollen bei entsprechender Fähigkeit Zugang zu allen Aufgaben und Ämtern in der Kirche haben.
Das heißt:
- Frauen dürfen nicht länger von den Weihen ausgeschlossen werden.
- Die Ausgrenzung bzgl. der sexuellen Orientierung gehört abgeschafft.
- Auch Verheiratete haben Zugang zu den Ämtern. Der Pflichtzölibat - mit Ausnahmen in den Orden - ist aufzugeben.