Kirchliches Arbeitsrecht
Bisher hat die Kirchenverwaltung von einem eigenen Arbeitsrecht Gebrauch gemacht. So mussten im Kirchendienst angestellte homosexuelle Paare oder geschiedene Menschen, die eine Wiederheirat anstrebten, ihre Wünsche im Geheimen ausleben. Sie liefen sonst große Gefahr, ihren Arbeitsplatz zu verlieren.
In den letzten Wochen haben einige Bischöfe und Bistümer entschieden, diese zum weltlichen Arbeitsrecht zusätzlichen erheblichen Einschränkungen für Angestellte im Kirchendienst nicht mehr anzuwenden. Aus der Presse war zu entnehmen, dass die Bistümer in der Anwendung dieser zusätzlichen Bestimmungen frei sind. Im Bereich Nordrhein-Westfalen allen voran hat der Ruhrbischof in Essen erklärt, die kirchenrechtlichen Einschränkungen nicht mehr anzuwenden, es folgten Paderborn, Münster und Aachen. Nur vom Bistum Köln war bisher nichts zu hören.