Umgang mit Macht in der Kirche - GCL Köln
Bischofsernennungen (und andere wichtige Entscheidungen) erfordern auch die Zustimmung der lokalen Verantwortlichen, wobei das Wahlgremium mit Laienvertreterinnen und -vertretern paritätisch besetzt wird.
Großpfarreien sind keine den Bedürfnissen der Gläubigen gerecht werdende Lösung, sondern nur in Ausnahmefällen die Ultima Ratio. Kirchliche Strukturen sollten sich nicht allein an der Verfügbarkeit von Priestern orientieren. Gemeinden der Zukunft sind so aufzubauen und zu befähigen, dass sie ohne festen Priester existieren und funktionieren können.
Das Wirkungsfeld aller Funktionsträger bis hin zum Bischof muss im Laufe des Lebens überprüfbar und änderbar sein. Supervisionen in allen Bereichen inklusive der Seelsorge sind erforderlich. Predigende müssen sich einem lebenslangen Weiterbildungsprozess unterziehen.
Laien haben viele verschiedene Charismen, die es zu entdecken und auch für zahlreiche Aufgaben in Kirchenleitung und Liturgie zu nutzen gilt. Dazu gehört eine gründliche Ausbildung.
Damit Eucharistie auch in Zukunft zentrales Ereignis im kirchlichen Leben sein kann und würdevoll geleitet wird, bedarf es neben den Menschen im priesterlichen Dienst gut ausgebildeter Personen, die von ihren Gemeinden oder Gruppierungen, in denen sie leben, ausgewählt und vom örtlichen Bischof bestätigt werden.
Zur Intention unseres Votum: Die Gemeinschaft Christlichen Lebens (GCL) Köln äußert sich im Rahmen der Weltsynode, um die Verkündigung der frohen Botschaft Jesu Christi für alle Menschen und alle Geschöpfe zu fördern.
Änderungswünsche zur Lehre und Praxis der Kirche bringt die GCL-Köln ein nach Beratungsprozessen, die mitgeprägt waren von Besinnung und Gebet, motiviert durch das Anliegen, das Evangelium in den Krisen von Welt und Kirche wieder glaubwürdiger zu verkünden.
Besonders intensiv haben wir uns befasst mit den Themen: Frauen in Diensten und Ämtern der Kirche, Umgang mit Macht in der Kirche und Förderung gelingender Beziehungen durch die Kirche. Mit einer Anmerkung weisen wir hin auf eine u.E. notwendige Revision des Verständnisses des „Priesteramtes“.