Aus dem Beschluss der BDKJ Diözesanversammlung 2020 „Aufklärung jetzt! Pflicht zur unabhängigen Aufklärung der Fälle sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln“
Das Vertrauen in die Verantwortlichen der Leitung unseres Erzbistums ist durch das öffentlich gewordene Vorgehen rund um die Nichtveröffentlichung der Studie zu den Fällen sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln massiv erschüttert. Es kann wiederhergestellt werden, wenn erkennbar wird, dass nicht länger der Schutz der Institution richtungsweisend für Aufarbeitung der Fälle ist. Es muss deutlich werden, dass die Aufarbeitung allein im Sinne der Betroffenen und ihrem Recht auf eine unabhängige Aufklärung geschieht. Dieser Aufklärungsprozess muss von den Betroffenen völlig frei, unabhängig und ohne jeglichen Druck gesteuert werden können.
Als ehrenamtlich aktive Jugendverbandler*innen tragen wir Verantwortung dafür, dass sich Kinder und Jugendliche bei unseren Angeboten sicher und geborgen fühlen. Dafür engagieren wir uns seit Jahren in unserer Präventionsarbeit, die wir selbstständig tragen. Durch das Vorgehen der Bistumsleitung sehen wir auch das Vertrauen von Kindern, Jugendlichen und Eltern in unser Engagement in der Präventionsarbeit beschädigt, der Vertrauensverlust wird in unserer täglichen Arbeit spürbar.
Zudem können wir selbst kein Vertrauen in die kirchlichen Leitungen auf den unterschiedlichen Ebenen haben, solange nicht erkennbar ist, dass systemische Risikofaktoren, die zuletzt in der MHG-Studie eindeutig benannt wurden, beseitigt werden.
Dieses Vertrauen kann erneuert werden, indem konsequente, unabhängige Aufklärung und Aufarbeitung geschehen, die eine moralisch-ethische Verantwortungsübernahme der Beteiligten an der Duldung, der mangelhaften Bearbeitung oder der bewussten Vertuschung von Verbrechen an Kinder und Jugendlichen einschließt.
Eine kirchliche Selbstaufklärung steht dabei immer unter dem Verdacht, nicht unabhängig aufzuarbeiten. Wir fordern daher von den Verantwortlichen in der Politik, insbesondere vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, für die Aufarbeitung kirchlich unabhängige Aufarbeitungskommissionen einzusetzen und sie gesetzlich mit den nötigen rechtlichen Vollmachten auszustatten.
Darüber hinaus gehört eine deutliche Erhöhung der Bemühungen im Bereich Prävention und Intervention zwingend dazu. Das bisherige Engagement reicht hier nicht aus, um den selbst auferlegten Kulturwandel im Umgang mit sexualisierter Gewalt zu realisieren.