Die Bedingungen dafür sind nicht erfüllt

So lange bei der katholischen Kirche Angestellte vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen Angst haben müssen, ist freies und offenes Sprechen nicht möglich. Das Bistum Köln soll sich sofort den Selbstverpflichtungen der Bistümer Essen, Münster, Paderborn und Aachen anschließen, dass sexuelle Orientierung und Identität sowie eine Wiederheirat nach Scheidung keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen mehr haben.

Kommentare

Ich arbeite seit über 20 Jahren bei den Maltesern und kann nicht bestätigen, dass offenes Sprechen nicht möglich ist.