Die Aufgabe der geistlichen Leitung
Eine Möglichkeit, dem Dienst und der Sendung durch den menschenfreundlichen Gott Ausdruck zu verleihen, besteht in einer Tätigkeit als ehren- und hauptamtliche Geistliche Verbandsleitung. Die Bezeichnung des Wahlamtes variiert in den jeweiligen Verbänden folgendermaßen: Geistliche*r Verbandsleiter*in (KAB), Geistliche Begleiterin (kfd), Geistliche Beirätin (KDFB) und Geistliche*r Leiter*in (Kolping). Das Amt übernehmen in den verschiedenen Verbänden Kleriker, Theolog*innen oder andere qualifizierte Engagierte. Wenn Sie als Gewählte Teil des Vorstands sind, übernehmen sie über eine Begleitung hinaus gemeinsam mit den anderen Mitgliedern des Vorstands die Verantwortung für das verbandliche Handeln in allen Bereichen.
Umgekehrt kümmern sich in allen Verbänden Amtsträger*innen und Mitglieder gemeinsam um das spirituelle Leben. Auf diese Weise arbeiten Kleriker und Lai*innen auf Augenhöhe zusammen und lernen voneinander.