Mitspracherecht aller Gläubigen
Zum Thema „Geistlich entscheiden“ wurde von uns Schülern eines Oberstufenreligionskurses herausgearbeitet, dass man als Mitglied lediglich begrenzten Einfluss nehmen kann. Entscheidungsprozesse werden intern getroffen und man erhält kein Mitspracherecht. Es scheint so, als ob "geistliches Entscheiden" nur den Oberen des Kirchensystems gebühre.
Da mit der Taufe der heilige Geist aber in allen Christen ruht, sollte einer breiten Beteiligung bei Entscheidungen nichts entgegenstehen.
Insgesamt müssen die Entscheidungsprozesse transparenter gestaltet werden und es darf nicht so bleiben, dass vorhandene Machtstrukturen dies verhindern!
Die Differenz zwischen beiden Themen liegt in der Ergänzung der geistlichen Entscheidungsprozesse. „Geistlich entscheiden“ bedeutet, dass lediglich ein kleiner Kreis von Amtsträgern Entscheidungen trifft.