Zuerst beten und umkehren, dann entscheiden

1. Die Entscheidungsprozesse in der Kirche hängen von der Ebene ab, auf denen sie ablaufen. Ein Prinzip dazu lautet: "In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas" („Im Notwendigen herrsche Einmütigkeit, im Zweifelhaften Freiheit, in allem aber Nächstenliebe“). Wie es in der Praxis aussieht, hängt oft von den Personen ab, die beteiligt sind. Deshalb kommt immer zunächst auf die persönliche Umkehr der Beteiligten an.
2. Die Entscheidungsprozesse lassen sich dadurch verbessern, indem man zum Hauptkritierium für die Entscheidungskompetenz die Echtheit des kirchlichen Glaubens macht.
3. Wo man zuerst betet und umkehrt (die Nutzung des Sakraments der Buße und Versöhnung eingeschlossen), dort ist man für das Wirken des Heiligen Geistes offener und hört ihn auch besser.
4. Eine geistliche Entscheidung ist eine aus Liebe zu Christus und zu seiner Kirche getroffene Entscheidung, wobei man vor allem bereit ist, durch diese Entscheidung besser zu dienen und nicht eine kirchenpolitische Agenda zu realisieren.