Wahres Interesse notwendig
Das gegenseitige Zuhören könnte gestärkt werden, wenn die "Entscheider" (derzeit i.d.R. Geweihte) wahres Interesse an der Meinung des Anderen hätten.
Das gegenseitige Zuhören könnte gestärkt werden, wenn die "Entscheider" (derzeit i.d.R. Geweihte) wahres Interesse an der Meinung des Anderen hätten.